Wenn Sie als Grafiker freiberuflich starten wollen, so müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden. Das ist innerhalb einer bestimmten Frist vonnöten. Bei einem sehr geringen Einkommen entfällt die Anmeldung sogar.
- Das Einkommen, das Sie aus der freiberuflichen Tätigkeit erzielen, wird am Ende des Jahres im Rahmen der Steuererklärung versteuert und Sie müssen eventuell Steuern nachzahlen. Sie müssen sich nicht einmal zwingend beim Finanzamt melden, wenn Sie die Tätigkeit nebenberuflich und nur in geringem Umfang ausführen.
- Nun müssen Sie sich nur noch um die sozialen Versicherungen kümmern und schon sind alle Vorbereitungen für den Start in die Freiberuflichkeit erledigt. Sie können übrigens sogar schon anfangen zu arbeiten, wenn Sie die Meldung zum Beispiel an die Krankenkasse noch nicht abgegeben haben. Das ist innerhalb einer Frist von drei Monaten problemlos nachzuholen.
- Sobald Sie aber hauptberuflich tätig sein wollen, ist die Anmeldung beim Finanzamt nötig. Dieses legt dann fest, ob Sie die vierteljährlich anfallenden Steuervorauszahlungen erbringen müssen oder nicht. Bei einem sehr geringen Gewinn ist eine Vorauszahlung in der Regel nicht zu erwarten.